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letzte Aktualisierung der Seite: 16.04.2025 13:20 Uhr
© KGV 2025
Sehr geehrte Gartenfreunde,
bitte beachten Sie die beigefügte Informationsschreiben zur FED-Versicherung.
Kurz zusammen gefasst:
Die Versicherungssumme muss aufgrund der höheren Instandsetzungskosten im Schadensfall auf
mindestens Euro 10.000 erhöht werden.
Bestehende Verträge werden automatisch ab dem 01.01.2026 angepasst.
Die Prämie wird sich dadurch NICHT erhöhen. Sollten Sie dieser Änderung trotz besserer Leistungen bei
gleicher Beitragshöhe nicht wünschen, haben Sie bis zum 01.11.2025 ein Sonderkündigungsrecht.
Mitglieder, welche das Sondernutzungsrecht nutzen möchten, oder Mitglieder, welche noch keinen
Versicherungsschutz haben, wenden sich bitte an die eMail-Adresse keil@kgv-weinheim.de.
MFG
KGV Weinheim e.V.
Liebe Gartenpächter in der Anlage Waid,
wir suchen für die Anlage Waid mindestens 2 oder mehr neue Obleute.
Wenn Sie sich vorstellen könnten, diese Funktion im Verein zu übernehmen, dann schreiben Sie uns
bitte eine Email an info@kgv-weinheim.de
Berufung der Obleute
Gemäß § 32 der Vereinssatzung vom 27.03.2019 werden für jede der vom Verein betreuten Kleingartenanlagen ein
Obmann oder mehrere Obleute gewählt. Als Richtwert für die Zahl der Obleute gilt: Pro 30 Parzellen 1 Obmann.
Aufgaben der Obleute
Die Obleute sind Mittler zwischen Vorstand und Pächtern. Sie sind selbst nicht weisungs- oder verhandlungsbefugt,
handeln jedoch im Auftrag des Vorstandes und unterliegen dessen Weisungen.
Bei Aufträgen mit rechtlichem Hintergrund (Mängelrügen bei Verstößen gegen die Gartenordnung, etc.) hat die
Beauftragung des Obmanns aus Beweisgründen schriftlich und mit detaillierter Beschreibung des Mahngrundes zu
erfolgen, ebenso dessen Bericht an den Vorstand über die Umsetzung bzw. den Erfolg seines Auftrages. Ebenso
kontrollieren die Obleute auch die Umsetzung von Anordnungen des Vorstandes durch die Pächter.
Sie erstatten dem Vorstand regelmäßig Bericht über ihre Anlage und führen auch ggf. zusammen mit dem Vorstand
und weiteren Funktionsträgern (z.B. Fachberatung) regelmäßige Anlagenbegehungen durch.
Dabei sind die in der Gartenordnung genannten Informationsfristen der Pächter - üblicherweise 14 Tage vor dem
Termin der Begehung – einzuhalten und die Begehung z.B. durch Aushang im Schaukasten und Einstellen in die
Vereinshomepage bekanntzugeben.
Ist dies erfolgt, darf er ggf. zusammen mit den o.g. weiteren Personen auch in Abwesenheit der Pächter die
Parzellen betreten.
Sie organisieren und betreuen die Gemeinschaftsarbeiten sowie andere ihre Anlage betreffenden Aufgaben und
Tätigkeiten. Dazu führen sie über die bei Gemeinschaftsarbeiten anwesenden Pächter Buch und melden dem
Vorstand am Jahresende, welche Pächter ihr Gemeinschaftsarbeitsstundensoll nicht erfüllt haben.
Bei der Organisation der Gemeinschaftsarbeiten achten sie darauf, dass jeder Pächter entsprechend seiner
Möglichkeiten eingesetzt wird.
Sie stellen auch sicher, dass bei Verwendung von Geräten deren Benutzer die entsprechenden Voraussetzungen
erfüllen (z.B. Motorsägenschein), die vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen sowie ggf. der Arbeitsort
entsprechend abgesichert ist. Hierbei sind das Informationsblatt „Arbeitssicherheit bei Gemeinschaftsarbeiten“
sowie die Betriebsanweisungen für Arbeitsgeräte auf der Funktionärsseite „Versicherung“ in der Homepage des
Landesverbandes zu beachten.
Die Obleute haben das Recht, zur Gefahrenabwehr ohne vorherige Benachrichtigung des Pächters die Parzellen
zu betreten und geeignete Gegenmaßnahmen zu treffen. Sind dabei Schäden unvermeidbar, so sind diese vom
Pächter zu tragen.
Liebe Gartenfreunde!
Das Gartenfest 2025 findet vom 18. Juli bis 20. Juli in der Gartenanlage Waid statt.
Damit dies überhaupt statt finden kann, braucht es Helfer.
Wenn Sie sich bereit erklären möchten, beim Fest mit zu helfen, können Sie über den folgenden Link
das Onlineformular ausfüllen.
HELFERFORUMLAR
Das Formular in Papierform wird Ihnen zusammen mit der Jahresrechnung zugestellt.
Liebe Gartenfreunde!
Die Seite Anträge Online nimmt langsam Gestalt an.
Dort können Sie alles, was eine Genehmigung vom Vorstand benötigt, digital über Ihr Handy, anmelden.
Die Formulare in Papierform bekommen Sie beim Obmann der Anlage.
Außerdem kann man dort geänderte Kontaktdaten mitteilen.
Auch die Mail-Einverständniserklärung (damit der Verein Geld sparen kann und die Umwelt geschont
wird), ist dort zu finden.